Enterbt?
So setzen Sie Ihren Pflichtteil im Erbrecht erfolgreich durch
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Sie wurden enterbt? Handeln Sie jetzt!
Die Nachricht von einer Enterbung ist meist ein schwerer Schlag. Neben der emotionalen Enttäuschung stellt sich sofort die Frage nach der finanziellen Gerechtigkeit. Doch das Gesetz schützt nahe Angehörige vor dem kompletten Ausschluss vom Erbe.
Auch wenn Sie im Testament nicht bedacht wurden, steht Ihnen in den meisten Fällen ein gesetzlicher Pflichtteil zu. Niemand muss eine Enterbung einfach so hinnehmen. Im Erbrecht gibt es klare Regeln, die Ihren Mindestanspruch sichern.
Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch?
Der Gesetzgeber sichert engsten Familienmitgliedern eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass zu. Dieser Anspruch ist ein reiner Geldanspruch und richtet sich gegen die eingesetzten Erben.
Anspruchsberechtigt sind in der Regel:
- Die eigenen Kinder (sowie Enkel, falls die Kinder bereits verstorben sind).
- Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner.
- Die Eltern des Erblassers (sofern keine Kinder vorhanden sind).
Geschwister oder entferntere Verwandte haben im deutschen Erbrecht hingegen keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Pflichtteil berechnen: Wie hoch ist Ihr Anspruch?
Der Anspruch beträgt rechnerisch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um die genaue Summe zu ermitteln, muss der gesamte Nachlasswert zum Todeszeitpunkt bekannt sein.Wir übernehmen die Kommunikation mit den Erben, um den Nachlasswert zu ermitteln. Wichtig ist hierbei auch, dass Schenkungen der letzten zehn Jahre, die der Erblasser an nahe Angehörige oder Dritte vorgenommen hat, dem Nachlasswert fiktiv hinzugerechnet werden können.
Achtung Frist: Handeln Sie rechtzeitig!
Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche tickt die Uhr. Ihr Anspruch auf den Mindestteil des Erbes verjährt unerbittlich.
Wichtige Frist: Die Verjährungsfrist beträgt exakt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von der Enterbung und dem Todesfall erfahren haben.
Warten Sie daher nicht zu lange. Je eher Sie die nötigen Auskünfte einfordern, desto sicherer ist Ihr Geld.
Ihr Recht in sicheren Händen: Jetzt handeln
Die emotionale Belastung im Trauerfall ist ohnehin hoch. Streitigkeiten mit den Erben kosten zusätzliche Kraft.
Als erfahrene Experten im Erbrecht nimmt unser Juristenteam Ihnen diese Last ab.
Wir fordern Auskünfte an, berechnen Ihren exakten Anspruch und setzen diesen konsequent durch.
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Was ist der Unterschied zwischen einem Erben und einem Pflichtteilsberechtigten?
Ein Erbe wird Mitglied der Erbengemeinschaft und übernimmt Vermögen sowie Schulden. Ein Pflichtteilsberechtigter ist hingegen kein Erbe. Er hat einen reinen Geldanspruch gegen die Erben. Er hat keinen Anspruch auf persönliche Gegenstände oder Immobilien.
Haben Adoptivkinder die gleichen Pflichtteilsrechte wie biologische Kinder?
Ja. Durch eine rechtskräftige Adoption erlangt das Kind die volle rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes. Es hat im deutschen Erbrecht exakt dieselben Pflichtteilsansprüche gegenüber den Adoptiveltern wie ein biologisches Kind.
Zählen Krypto-Währungen, Online-Konten und digitale Depots zum Nachlass?
Ja. Der digitale Nachlass gehört vollständig zum vererbbaren Vermögen. Guthaben auf PayPal-Konten, Bitcoin-Wallets oder digitale Aktienportfolios müssen von den Erben im Nachlassverzeichnis lückenlos aufgeführt und bewertet werden. Unsere Experten prüfen diese digitalen Vermögenswerte genau.
Zählen Schenkungen mit, die länger als zehn Jahre zurückliegen?
Normalerweise gilt die Zehn-Jahres-Frist für die Pflichtteilsergänzung. Es gibt aber Ausnahmen. Bei Schenkungen an Ehepartner läuft die Frist erst ab Scheidung oder Tod. Auch bei Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnrecht beginnt die Frist oft jahrzehntelang nicht.
Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass Vermögen verschwiegen wird?
Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht.
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"Doch daneben genießt auch die Familie einen starken rechtlichen Schutz - daher die strengen Regeln für den Pflichtteil naher Angehöriger. Das Onlineportal "Die Erbschützer" richtet sich passend dazu an Angehörige, die nach dem Willen der Erblasser leer ausgehen sollen."
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 18.03.2023
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