
„Vor zwei Wochen bekam ich einen Brief vom Nachlassgericht.“
So begann das erste Gespräch mit Frau Müller*. Ihre Mutter, zu der aufgrund familiärer Zerrüttung seit vielen Jahren kein Kontakt mehr bestand, war verstorben. Laut Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts hatte die Mutter ein Testament hinterlassen, in dem ihre einzige leibliche Tochter enterbt wurde.
Für Frau Müller stellte sich sofort die Frage: Bedeutet das, dass sie gar nichts aus dem Nachlass erhält? Und ist das überhaupt möglich, obwohl sie die einzige Angehörige ist?
Eine Freundin machte sie schließlich auf die Möglichkeit eines Pflichtteils aufmerksam und empfahl ihr die Erbschützer. Denn auch wenn Kinder enterbt werden, besteht häufig dennoch ein Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Trotzdem scheitern viele Betroffene nicht am Recht selbst, sondern am finanziellen Risiko. Frau Müller war alleinerziehend, arbeitete in Teilzeit und verfügte nur über ein geringes Einkommen. Bereits der Gedanke an ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch bereitete ihr Sorgen.
„Wenn schon das erste Gespräch mehrere hundert Euro kostet – wie soll ich mir dann einen Rechtsstreit leisten?“
Eine Frage, die viele Pflichtteilsberechtigte beschäftigt. Denn neben der emotionalen Belastung kommen oft Unsicherheit, komplizierte Unterlagen und die Angst vor hohen Anwaltskosten hinzu.
Pflichtteil durchsetzen ohne Kostenrisiko
Im ersten kostenlosen Gespräch ging es deshalb zunächst nicht um Druck oder juristische Fachbegriffe, sondern um Orientierung. Frau Müller erhielt vor allem eine Zusage, die für sie entscheidend war: Sie trägt kein finanzielles Kostenrisiko.
Das bedeutet: keine Kosten für die Erstprüfung, keine hohen Vorschüsse und keine Vergütung ohne erfolgreichen Abschluss. Erst wenn tatsächlich Geld aus dem Pflichtteilsanspruch realisiert wird, fällt eine Erfolgsprovision an.
In den folgenden Monaten wurden Auskünfte eingeholt, Nachlasswerte geprüft und Verhandlungen geführt. Gerade bei Immobilien oder unbekannten Vermögenswerten zeigt sich häufig erst später, wie hoch ein Pflichtteilsanspruch tatsächlich ist.
Vier Monate später: Auszahlung kurz vor Weihnachten
Vier Monate nach dem ersten Gespräch erhielt Frau Müller kurz vor Weihnachten die erste Zahlung. Der Betrag lag im sechsstelligen Bereich.
Für sie bedeutete das nicht nur finanzielle Entlastung, sondern vor allem die Gewissheit, ihr Recht durchgesetzt zu haben – ohne jemals das Risiko tragen zu müssen, sich einen kostspieligen Rechtsstreit eigentlich nicht leisten zu können.
Fazit:
Der Fall von Frau Müller zeigt, was viele nicht wissen: Auch Enterbte gehen nicht automatisch leer aus. Und Pflichtteilsansprüche lassen sich häufig durchsetzen, ohne dass Betroffene hohe Vorschüsse oder unkalkulierbare Kosten tragen müssen.
*Name geändert.
Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema
Kann ich als Pflichtteilsberechtigter direkt bei der Bank Auskunft verlangen?
Nein, Banken verweigern Pflichtteilsberechtigten fast immer die direkte Auskunft. Sie gelten nicht als Kontoinhaber. Die Erben müssen die historischen Bankauszüge einholen und Ihnen vorlegen. Über unsere Plattform fordern wir diese Auskünfte für Sie ein.
Wer trägt die Kosten für das gesetzliche Nachlassverzeichnis?
Die Kosten für die Ermittlung des Nachlasses fallen dem Nachlass zur Last. Die Erben zahlen beispielsweise den Gutachter aus dem Vermögen des Verstorbenen. Ihr persönlicher Anteil wird dadurch nur minimal geschmälert.
Was ist der Unterschied zwischen einem Erben und einem Pflichtteilsberechtigten?
Ein Erbe wird Mitglied der Erbengemeinschaft und übernimmt Vermögen sowie Schulden. Ein Pflichtteilsberechtigter ist hingegen kein Erbe. Er hat einen reinen Geldanspruch gegen die Erben. Er hat keinen Anspruch auf persönliche Gegenstände oder Immobilien.