Wer zählt als Geschwister?
Es spielt keine Rolle, mit wem ihr verstorbener Elternteil die Kinder hatte.
Das bedeutet, auch Ihre Halbgeschwister, welche von diesem Elternteil abstammen, sind mitzuzählen. Ebenso sind von diesem Elternteil adoptierte Kinder mitzuzählen. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um eheliche oder uneheliche Kinder handelt.
Wenn eines dieser Kinder verstorben ist, so ist es als ein Kind mitzuzählen, wenn noch ein oder mehrere von diesem Kind abstammende Kinder oder Enkel leben.
Nicht mitzuzählen sind jedoch solche Kinder, die nur von dem anderen Elternteil, der nicht Kind des verstorbenen Großelternteils war, abstammen oder adoptiert wurden.