Auskunftsanspruch beim Pflichtteil:
So decken Sie das echte Vermögen auf
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Ihr Recht ist unser Erfolg:
Wir übernehmen das finanzielle und das rechtliche Risiko und erhalten nur im Umfang unseres Erfolgs eine Provision.

Was gehört zum Nachlassvermögen?
Wenn Sie enterbt wurden, stehen Sie vor einem Problem: Sie kennen den genauen Wert des Nachlasses meist nicht. Die Erben verweigern oft konkrete Angaben. Um Ihren Pflichtteil einzufordern, haben Sie jedoch einen gesetzlich verankerten Auskunftsanspruch.
Wir fordern die Erben zur Offenlegung aller Zahlen auf – risikolos auf Provisionsbasis.
Was beinhaltet der Auskunftsanspruch?
Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein vollständiges und geordnetes Nachlassverzeichnis vorzulegen. Dieses muss enthalten:
- Aktiva: Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck, Wertpapiere
- Passiva: Schulden, Offene Rechnungen, Pflegekosten
- Schenkungen: Alle Zuwendungen des Erblassers der letzten 10 Jahre
Privates vs. Notarielles Nachlassverzeichnis
Besteht der Verdacht, dass Erben Vermögen verschweigen, kann statt eines einfachen, selbst erstellten Verzeichnisses der Erben ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden. Hierbei prüft ein Notar eigenständig die Bankunterlagen und Grundbücher des Erblassers. Die Kosten hierfür trägt der Nachlass.
Wie wir Ihren Auskunftsanspruch durchsetzen
Reagieren die Erben nicht auf Fristen, setzen wir Ihr Recht juristisch durch. Von der außergerichtlichen Aufforderung bis hin zur eidesstattlichen Versicherung der Erben übernimmt unser Juristenteam die erforderlichen Schritte.
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Sie sind sich unsicher ob Sie einen Pflichtteilsanspruch haben, oder in welcher Höhe dieser besteht? Sie sorgen sich vor einem langwierigen Streit mit den Erben und suchen nach einer fairen Lösung?
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Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema:
Was ist das Auskunftsrecht beim Pflichtteil?
Da der Enterbte meist keinen Einblick in die Finanzen des Erblassers hat, verpflichtet das Gesetz den Erben dazu, eine vollständige Aufstellung über den gesamten Nachlass (Aktiva und Passiva) vorzulegen.
Was ist der Unterschied zwischen einem privaten und einem notariellen Nachlassverzeichnis?
Ein privates Verzeichnis erstellt der Erbe selbst. Beim notariellen Nachlassverzeichnis ermittelt ein Notar eigenständig den Nachlassbestand. Der Pflichtteilsberechtigte hat ein Recht darauf, ein notarielles Verzeichnis zu verlangen.
Wer trägt die Kosten für das notarielle Nachlassverzeichnis?
Die Notarkosten fallen dem Nachlass zur Last und reduzieren somit den Gesamtnachlass (und mittelbar anteilig den Pflichtteil).
Was kann man tun, wenn der Erbe die Auskunft verweigert?
Reagiert der Erbe nicht auf Fristen, kann eine sogenannte Stufenklage eingereicht werden. Damit wird der Erbe gerichtlich zur Auskunft und gegebenenfalls zur eidesstattlichen Versicherung gezwungen.
Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass Vermögen verschwiegen wird?
Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht.
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"Doch daneben genießt auch die Familie einen starken rechtlichen Schutz - daher die strengen Regeln für den Pflichtteil naher Angehöriger. Das Onlineportal "Die Erbschützer" richtet sich passend dazu an Angehörige, die nach dem Willen der Erblasser leer ausgehen sollen."
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 18.03.2023
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