Was sind verdeckte Schenkungen bei Pflichtteilsansprüchen?
Verdeckte Schenkungen können regelmäßig bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen in Betracht kommen. Das sind solche Schenkungen, die auf den ersten Blick keine Schenkungen darstellen da auch keine Gegenleistung erfolgt ist.
Jedoch erfolgt die Gegenleistung in einem erheblichen Missverhältnis zur Hauptleistung.
Ein typisches Beispiel aus der Praxis ist, dass ein Erblasser versucht, eine Immobilie wie beispielsweise das von ihm bewohnte Haus an den Pflichtteilsberechtigten „vorbeizuschieben“ – beispielsweise wird eine wertvolle Immobilie im Wert von 600,000€ für einen lächerlichen Preis wie 100,000€ veräußert, also weit unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie. Auch in solchen Fällen ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch anwendbar. In diesem Fall muss dem Beschenkten und Erblasser nachgewiesen werden, dass die Veräußerung in einem erheblichen Missverhältnis zum Tatsächlichen Wert stand. Auch dann kann jedoch weiter eine Anrechnung nach der Abschmelzungsregel erfolgen.
Die Darstellungen auf dieser Seite stellen keinen Rechtsrat oder eine verbindliche Beratungsdienstleistung darüber dar, ob ein Pflichtteilsanspruch im Einzelfall besteht, sondern sollen lediglich einer Übersicht über die Thematik dienen.
Die Rechtslage kann sich im Laufe der Zeit wandeln oder sich schon gewandelt haben.