Im Testament enterbt:
Welche Rechte Sie jetzt haben
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Ihr Recht ist unser Erfolg:
Wir übernehmen das finanzielle und das rechtliche Risiko und erhalten nur im Umfang unseres Erfolgs eine Provision.

Sie wurden enterbt und fragen sich, welche Recht Ihnen zustehen?
Der Schock ist groß, wenn das Testamentseröffnungsschreiben eintrifft und klar wird: Ich wurde enterbt. Doch Enterbung bedeutet im deutschen Recht fast nie, dass Sie komplett leer ausgehen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Vermögen zu. Wir helfen Ihnen, diesen Anspruch konsequent durchzusetzen.
Enterbung heißt nicht gleich Rechtlosigkeit
Ein Erblasser kann in seinem Testament frei bestimmen, wer sein Vermögen erhält. Er kann nahe Verwandte ohne Angabe von Gründen enterben.
Das Gesetz schützt jedoch Kinder, Ehepartner und Eltern vor völliger Verarmung oder Willkür. Sie werden zwar nicht Mitglied der Erbengemeinschaft, erhalten aber einen direkten Zahlungsanspruch gegen die Erben.
Schritt-für-Schritt-Anleitung nach der Enterbung
Wenn Sie erfahren haben, dass Sie enterbt wurden, sollten Sie besonnen vorgehen:
Testament anfordern: Prüfen Sie das Testamentsschreiben des Nachlassgerichts.
Keine übereilten Verzichte unterschreiben: Unterschreiben Sie keine Abfindungsvergleiche der Erben ohne rechtliche Prüfung.
Auskunft fordern: Verlangen Sie Aufstellung über das Vermögen und Schenkungen.
Anspruch berechnen und einfordern: Setzen Sie den Pflichtteil schriftlich durch.
Pflichtteil einfordern ohne Kostenrisiko
Oft nutzen Erben die emotionale Belastung der Enterbten aus. Wir stehen an Ihrer Seite. Unser Juristenteam setzt Ihren Mindestanteil durch – Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision.
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Sie sind sich unsicher ob Sie einen Pflichtteilsanspruch haben, oder in welcher Höhe dieser besteht? Sie sorgen sich vor einem langwierigen Streit mit den Erben und suchen nach einer fairen Lösung?
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Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema:
Wer hat überhaupt Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich die engsten Angehörigen: Kinder (auch adoptierte), der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und – falls keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Geschwister oder Enkel (wenn die Eltern noch leben) haben keinen Anspruch.
Kann man den Pflichtteil durch Enterbung im Testament komplett streichen?
Nein. Die Enterbung im Testament entzieht nur den gesetzlichen Erbteil. Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanspruch, der dem Enterbten fast immer bleibt.
Reicht ein Kontaktabbruch für die Entziehung des Pflichtteils aus?
Nein, bloßer Kontaktabbruch, Streit oder Bösartigkeit im Alltag reichen rechtlich ausdrücklich nicht aus, um den Pflichtteil zu entziehen.
Haben Adoptivkinder die gleichen Pflichtteilsrechte wie biologische Kinder?
Ja. Durch eine rechtskräftige Adoption erlangt das Kind die volle rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes. Es hat im deutschen Erbrecht exakt dieselben Pflichtteilsansprüche gegenüber den Adoptiveltern wie ein biologisches Kind.
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"Doch daneben genießt auch die Familie einen starken rechtlichen Schutz - daher die strengen Regeln für den Pflichtteil naher Angehöriger. Das Onlineportal "Die Erbschützer" richtet sich passend dazu an Angehörige, die nach dem Willen der Erblasser leer ausgehen sollen."
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 18.03.2023
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