Gütergemeinschaft:
Die Gütergemeinschaft gilt nur, wenn diese in einem Ehevertrag vereinbart wurde.
Bei der Gütergemeinschaft gehören alle „Güter“ dem Paar „gemeinschaftlich“, also jedem von beider Vermögen die Hälfte.
Die Gütergemeinschaft gilt nur, wenn diese in einem Ehevertrag vereinbart wurde.
Bei der Gütergemeinschaft gehören alle „Güter“ dem Paar „gemeinschaftlich“, also jedem von beider Vermögen die Hälfte.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen