Kann einem Erben ein Pflichtteilsanspruch zustehen?

Kann einem Erben ein Pflichtteilsanspruch zustehen?

https://www.youtube.com/watch?v=Yv7-Bldp214

Ja, das ist tatsächlich möglich. Der sogenannte Zusatzpflichtteil. Zunächst mag man denken, warum jemand, der Erbe geworden ist, also nicht mal wirklich enterbt wurde, noch einen Pflichtteilsanspruch geltend machen sollte?

Das kann einfach in der Situation vorkommen, in der der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten mit einem zu geringen Teil als Erbe eingesetzt hat.

Ein Beispiel:

Der Erblasser hatte ein Vermögen im Gesamtumfang von 50.000€. Nun setzt er eine Person als Erbe ein in der Höhe von 45.000€ und den Pflichtteilsberechtigten in Höhe von 5.000€.

Bleiben nun diese 5.000€ unter dem Wert – also dem Geldwert – des Pflichtteilsanspruches, so steht demjenigen noch der sogenannte Zusatzpflichtteil zu.

Das bedeutet, der Betrag der noch fehlt, um den kompletten Pflichtteilsanspruch auszumachen. Dabei sind natürlich auch wieder lebzeitige Schenkungen zu berücksichtigen, sodass eventuell ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch ebenfalls besteht.

 Also immer wenn das Erbe vom Wert her geringer ist als der Pflichtteilsanspruch, kann und sollte man den Zusatzpflichtteil geltend machen.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Jetzt anrufen: 0221 56096666 Email schreiben Kontaktformular