Kann ich Erbe eines Pflichtteilsanspruches werden?
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Ja. Der Pflichtteilsanspruch kann tatsächlich vererbt werden, beispielsweise wenn der Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten nicht ausgezahlt oder nicht geltend gemacht wurde.
Die Verjährungsregel bleibt davon aber grundsätzlich unberührt – das bedeutet die Verjährung beginnt nicht etwa neu zu laufen sondern richtet sich weiter nach der Kenntnis von dem Erbfall des in diesem Fall pflichtteilsberechtigten Erblassers.
Generell kann der Pflichtteilsanspruch in jeder Weise übertragen, das bedeutet auch abgetreten oder verkauft, werden.