Pflichtteil berechnen

Pflichtteil berechnen:

So ermitteln Sie Ihren Anspruch richtig

Höchste Spezialisierung:
Wir sind vollständig auf Pflichtteilsansprüche spezialisiert.

 

Ihr Recht ist unser Erfolg:
Wir übernehmen das finanzielle und das rechtliche Risiko und erhalten nur im Umfang unseres Erfolgs eine Provision.

 

Geschäftsführung von die erbschützer vor Gebäude

Wie ermitteln Sie Ihren Pflichtteilsanspruch?

Wer im Testament nicht bedacht wurde, steht oft vor der Frage: Wie viel Geld steht mir gesetzlich zu? Die Berechnung des Pflichtteils wirkt auf den ersten Blick komplex, folgt aber einer klaren gesetzlichen Logik.

Als spezialisierte Juristen helfen wir Ihnen nicht nur bei der genauen Berechnung, sondern setzen Ihren Anspruch auch direkt gegenüber den Erben durch - vollständig auf Provisionsbasis und ohne finanzielle Vorschüsse. 

Die Grundformel für die Pflichtteilsberechtigung

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Seine Höhe berechnet sich aus zwei Faktoren: der gesetzlichen Erbquote und dem Reinnachlass.

Die Formel lautet:

Pflichtteilsanspruch = (Gesetzlicher Erbteil ÷ 2) x Reinnachlass

1. Gesetzliche Erbquote halbieren

Zunächst ermitteln Sie, wie viel Sie ohne Testament geerbt hätten. Der Pflichtteil beträgt exakt die Hälfte dieser gesetzlichen Quote.

2. Reinnachlass bestimmen

Der Reinnachlass ist der Wert des gesamten Vermögens am Todestag abzüglich aller Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Schulden, Bestattungskosten). 

Rechenbeispiel: Pflichtteil in der Praxis

Ein Erblasser hinterlässt ein Vermögen von 300.000 € sowie zwei Kinder. Ein Kind wird im Testament als Alleinerbe eingesetzt, das andere Kind wird enterbt.

Gesetzlicher Erbteil: Ohne Testament stünde jedem Kind 50 % zu (150.000 €). 

Pflichtteilsquote: Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt 25 %. 

Auszahlungsbetrag: Das enterbte Kind hat einen Anspruch von 75.000 €. 

Hürden bei der Berechnung: Das verschwiegene Vermögen

In der Realität scheitert die exakte Berechnung oft daran, dass Erben den Wert des Nachlasses herunterspielen oder Vermögenswerte verschweigen. Immobilien, Aktiendepots oder Schenkungen der letzten Jahre werden häufig nicht korrekt angegeben.

Damit Ihre Berechnung stimmt, stehen Ihnen gesetzliche Hilfsmittel zu:

Auskunftsanspruch: Die Erben müssen ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen.

Wertermittlungsanspruch: Für Immobilien oder Unternehmen können Sie ein professionelles Gutachten verlangen.

Pflichtteil berechnen und risikolos durchsetzen

Lassen Sie sich nicht mit zu geringen Beträgen abspeisen. Wir prüfen Ihre Unterlagen, fordern das Nachlassverzeichnis an und setzen Ihre Pflichtteilsforderung für Sie durch.

Kein Kostenrisiko: Verhelfen wir Ihnen nicht zu Ihrem Geld, zahlen Sie nichts.

Erfahrene Juristen: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Erben.

Pflichtteilsanspruch jetzt prüfen!

Sie sind sich unsicher ob Sie einen Pflichtteilsanspruch haben, oder in welcher Höhe dieser besteht? Sie sorgen sich vor einem langwierigen Streit mit den Erben und suchen nach einer fairen Lösung?

 

Zögern Sie nicht und prüfen Sie mit unserem kostenlosen Pflichtteilsrechner Ihren Anspruch!

 

Mail: info@erbschuetzer.de

Telefon: +49 (0) 221 560 966 66

 

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema:

Kann man den Pflichtteil selbst berechnen oder braucht man juristische Unterstützung?

Bei übersichtlichen Vermögensverhältnissen (z. B. nur Bankguthaben) kann der Pflichtteil teils selbst berechnet werden. Sobald Immobilien, Schenkungen oder unklare Schulden im Spiel sind, ist eine juristische Prüfung dringend zu empfehlen.

Werden Schulden des Erblassers vom Pflichtteil abgezogen?

Ja. Vom Bruttonachlass (Vermögen) werden alle Verbindlichkeiten und Nachlassverbindlichkeiten (z. B. Schulden, Beerdigungskosten) abgezogen. Der Pflichtteil wird nur aus dem verbleibenden Nettonachlass berechnet.

Wie hoch ist die gesetzliche Pflichtteilsquote?

Die Pflichtteilsquote beträgt exakt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wie hoch dieser ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Güterstand (bei Ehepartnern) ab.

Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass Vermögen verschwiegen wird?

Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht.

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"Doch daneben genießt auch die Familie einen starken rechtlichen Schutz - daher die strengen Regeln für den Pflichtteil naher Angehöriger. Das Onlineportal "Die Erbschützer" richtet sich passend dazu an Angehörige, die nach dem Willen der Erblasser leer ausgehen sollen."

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 18.03.2023

Jeder mit uns durchgesetzte Pflichtteil hilft benachteiligten Kindern.

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