Geltungsbereich deutschen Pflichtteilsrechts:

 

 

 

 

 

 

Nach der Erbrechtsverordnung der EU gilt deutsches Erbrecht nicht immer. Wenn der Erblasser zwar in Deutschland gelebt hat, aber eine andere Nationalität hatte, kann das Recht seiner ursprünglichen Heimat gelten.

Andersherum kann auch ausländisches Recht gelten, wenn ein Deutscher vor dem Versterben seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hatte. 

 

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