Pflichtteil berechnen

Pflichtteil für Kinder:

Was leiblichen und adoptierten Kindern zusteht

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Ihr Recht ist unser Erfolg:
Wir übernehmen das finanzielle und das rechtliche Risiko und erhalten nur im Umfang unseres Erfolgs eine Provision.

 

Geschäftsführung von die erbschützer vor Gebäude

Pflichtteil für Kinder: Steht Adoptivkindern das selbe zu wie leiblichen Kindern?

Kinder gehören zum engsten Kreis der gesetzlichen Erben. Werden sie von ihren Eltern im Testament übergangen, haben sie einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Wir unterstützen Kinder dabei, ihren gerechten Anteil am elterlichen Erbe ohne finanzielles Risiko durchzusetzen.

Welche Kinder haben Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Kindsverhältnissen, solange eine rechtliche Abstammung vorliegt, beispielsweise bei leiblichen Kindern (ehelich und außerehelich) oder Adoptivkinder (rechtlich leiblichen Kindern gleichgestellt).

Wichtig: Stiefkinder und Pflegekinder haben nach deutschem Recht keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch gegenüber den Stief- oder Pflegeeltern, es sei denn, sie wurden formell adoptiert.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Erben. Hinterlässt der Erblasser einen Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und zwei Kinder, beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes 1/4. Der Pflichtteil liegt somit bei 1/8 des Nachlasswertes.

Geschwisterstreit um den Pflichtteil vermeiden

Nicht selten wird ein Kind bevorzugt und als Alleinerbe eingesetzt, während das andere Kind leer ausgeht. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich in diesem Fall direkt gegen das bevorzugte Geschwisterteil.

Wir übernehmen die Verhandlungen für Sie, um emotionale Konflikte zu reduzieren und sachlich das beste Ergebnis zu erzielen.

 

 

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Sie sind sich unsicher ob Sie einen Pflichtteilsanspruch haben, oder in welcher Höhe dieser besteht? Sie sorgen sich vor einem langwierigen Streit mit den Erben und suchen nach einer fairen Lösung?

 

Zögern Sie nicht und prüfen Sie mit unserem kostenlosen Pflichtteilsrechner Ihren Anspruch!

 

Mail: info@erbschuetzer.de

Telefon: +49 (0) 221 560 966 66

 

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema: 

Wer hat überhaupt Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich die engsten Angehörigen: Kinder (auch adoptierte), der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und – falls keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Geschwister oder Enkel (wenn die Eltern noch leben) haben keinen Anspruch.

Reicht ein Kontaktabbruch für die Entziehung des Pflichtteils aus?

Nein, bloßer Kontaktabbruch, Streit oder Bösartigkeit im Alltag reichen rechtlich ausdrücklich nicht aus, um den Pflichtteil zu entziehen.

Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass Vermögen verschwiegen wird?

Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht.

Kann man den Pflichtteil durch Enterbung im Testament komplett streichen?

Nein. Die Enterbung im Testament entzieht nur den gesetzlichen Erbteil. Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanspruch, der dem Enterbten fast immer bleibt.

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"Doch daneben genießt auch die Familie einen starken rechtlichen Schutz - daher die strengen Regeln für den Pflichtteil naher Angehöriger. Das Onlineportal "Die Erbschützer" richtet sich passend dazu an Angehörige, die nach dem Willen der Erblasser leer ausgehen sollen."

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 18.03.2023

Jeder mit uns durchgesetzte Pflichtteil hilft benachteiligten Kindern.

Wir geben einen Anteil einer jeden Provision weiter an die von Ihnen gewählte Partnerorganisation – für Sie entstehen dabei keine zusätzliche Kosten.

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