Pflichtteilsergänzungsanspruch: So werden Schenkungen berücksichtigt
Höchste Spezialisierung:
Wir sind vollständig auf Pflichtteilsansprüche spezialisiert.
Ihr Recht ist unser Erfolg:
Wir übernehmen das finanzielle und das rechtliche Risiko und erhalten nur im Umfang unseres Erfolgs eine Provision.

Schenkungen vor dem Tod? Zählen diese noch in den Pflichtteil?
Häufig versuchen Erblasser, den Pflichtteil unerwünschter Angehöriger zu schmälern, indem sie ihr Vermögen noch zu Lebzeiten verschenken. Das deutsche Erbrecht verhindert diese Benachteiligung durch den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB).
Wir setzen Ihren Ergänzungsanspruch durch – transparent, konsequent und ohne finanzielles Eigenrisiko.
Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch sorgt dafür, dass Schenkungen der letzten Jahre dem Nachlass für die Pflichtteilsberechnung fiktiv hinzugerechnet werden. Der Enterbte wird so gestellt, als wäre das verschenkte Vermögen noch im Nachlass vorhanden.
Die 10-Jahres-Frist und die Abschmelzungsregel
Nicht jede Schenkung zählt ewig. Das Gesetz nutzt ein Abschmelzungsmodell:
Im 1. Jahr vor dem Erbfall: Die Schenkung wird zu 100 % angerechnet.
Jedes weitere Jahr: Der anzurechnende Wert sinkt um 10 %.
Nach 10 Jahren: Die Schenkung bleibt grundsätzlich unberücksichtigt.
Wichtige Ausnahme: Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die 10-Jahres-Frist erst mit der Scheidung oder dem Tod. Auch bei Schenkungen mit Nießbrauch- oder Wohnrecht läuft die Frist oft gar nicht an.
Häufige Fälle von versteckten Schenkungen
Erben und Erblasser nutzen oft kreative Wege, um Vermögen zu übertragen. Wir prüfen für Sie unter anderem:
- Übertragung von Häusern oder Eigentumswohnungen
- Unentgeltliche Überlassung von Fahrzeugen oder Geldbeträgen
- Verkäufe unter Wert (gemischte Schenkung)
So setzen wir Ihren Ergänzungsanspruch durch
Die Rekonstruktion von Schenkungen kann akribische juristische Arbeit erfordern und sehr unübersichtlich sein. Wir fordern die entsprechenden Auskünfte für Sie ein und setzen Ihren Zahlungsanspruch durch.
Pflichtteilsanspruch jetzt prüfen!
Sie sind sich unsicher ob Sie einen Pflichtteilsanspruch haben, oder in welcher Höhe dieser besteht? Sie sorgen sich vor einem langwierigen Streit mit den Erben und suchen nach einer fairen Lösung?
Zögern Sie nicht und prüfen Sie mit unserem kostenlosen Pflichtteilsrechner Ihren Anspruch!
Mail: info@erbschuetzer.de
Telefon: +49 (0) 221 560 966 66
Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema:
Was ist das Abschmelzungsmodell bei Schenkungen?
Schenkungen werden für den Pflichtteilsergänzungsanspruch jedes Jahr nach der Schenkung um 10 % weniger berücksichtigt. Nach 10 Jahren bleibt die Schenkung im Regelfall komplett unberücksichtigt.
Gibt es Ausnahmen von der 10-Jahres-Frist?
Ja! Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die 10-Jahres-Frist erst mit der Scheidung oder dem Tod. Auch wenn sich der Erblasser einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht an einer Immobilie vorbehalten hat, läuft die Frist oft nicht an.
Müssen Geschenke zu Lebzeiten an den Pflichtteilsberechtigten angerechnet werden?
Nur, wenn der Erblasser bei der Zuwendung/Schenkung ausdrücklich bestimmt hat, dass diese auf den Pflichtteil angerechnet werden soll. Eine nachträgliche Anrechnung im Testament ist rechtlich wirkungslos.
Wer zahlt die Pflichtteilsergänzung, wenn der Nachlass wertlos ist?
Ist der Nachlass "leer", weil alles verschenkt wurde, kann der Pflichtteilsberechtigte unter Umständen direkt den Beschenkten auf Herausgabe bzw. Zahlung in Anspruch nehmen.
Unser einzigartiger Service für Sie:
-
Erfolgreich:
Höchstmögliche Spezialisierung rein auf das Pflichtteilsrecht.
-
Entlastend:
Ohne Bürokratie und emotionale Belastung. Wir kennen die Bedürfnisse unserer Klienten bestens und halten Ihnen den Rücken frei.
-
Erfahren:
Mit der jahrelangen Expertise hunderter erfolgreich durchgesetzter Pflichtteile in Multimillionenhöhe.
-
Sicher:
Ohne jedes Kostenrisiko.
Und so funktioniert es:
Sie beantworten die Fragen im Pflichtteilsrechner.
In unter 2 Minuten feststellen, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht und online/telefonisch Auftrag erteilen.
// Kein Gang zum Anwalt oder zum Gericht.
// Ohne Bürokratie und ohne emotionale Involvierung.
// Unser vielfach gelobter Klientenservice ist unter der Woche auch telefonisch täglich für Sie da.
Wir kümmern uns um Ihr Recht - ohne Kostenrisiko.
Wir setzen Ihren Pflichtteil durch - und übernehmen alle Kostenrisiken.
// Wir übernehmen auch alle etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten.
// Nur bei erfolgreicher Durchsetzung erhalten wir eine Provision in Höhe von 19 % zzgl. Mehrwertsteuer. Je mehr wir für Sie durchsetzen, desto mehr erhalten auch wir.
// Rechtsschutzversicherungen decken die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen in den überwiegenden Fällen nicht.
Sie erhalten Ihren Pflichtteil bequem auf Ihr Konto.
Höchste Erfolgsaussichten durch größtmögliche Expertise und Erfahrung.
// Für optimale Erfolgschancen kooperieren wir ausschließlich mit auf das Erbrecht spezialisierten Kanzleien und Rechtsanwälten sowie Fachanwälten für Erbrecht.
// Profitieren Sie von unserer jahrelangen Spezialistenerfahrung basierend auf hunderten erfolgreich durchgesetzter Pflichtteilsansprüche.
// Wir übernehmen die Arbeit, Sie erhalten was Ihnen zusteht. Mühelos und ohne emotional aufreibende Konflikte für Sie.
"Doch daneben genießt auch die Familie einen starken rechtlichen Schutz - daher die strengen Regeln für den Pflichtteil naher Angehöriger. Das Onlineportal "Die Erbschützer" richtet sich passend dazu an Angehörige, die nach dem Willen der Erblasser leer ausgehen sollen."
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 18.03.2023
Jeder mit uns durchgesetzte Pflichtteil hilft benachteiligten Kindern.
Wir geben einen Anteil einer jeden Provision weiter an die von Ihnen gewählte Partnerorganisation – für Sie entstehen dabei keine zusätzliche Kosten.

