Wer zählt als Kind?

 

 

 

 

 

 

Es spielt keine Rolle, mit wem die/der Verstorbene die Kinder hatte. Das bedeutet, sowohl Kinder mit Ihnen, als auch aus anderen Partnerschaften, sind mitzuzählen. 

Ebenso sind von der/dem Verstorbenen adoptierte Kinder mitzuzählen. 

Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um eheliche oder uneheliche Kinder handelt. 

Sollte ein Kind des Verstorbenen bereits selbst verstorben sein, so ist es als ein Kind mitzuzählen, wenn noch ein oder mehrere von ihm abstammende Kinder oder Enkel leben. 

 

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