Wer zählt als Kind?

 

 

 

 

 

 

Es spielt keine Rolle, mit wem die/der Verstorbene die Kinder hatte. Das bedeutet, auch Ihre Halbgeschwister, welche von der/dem Verstorbenen abstammen, sind mitzuzählen. 

 

Ebenso sind von der/dem Verstorbenen adoptierte Kinder mitzuzählen. 

 

Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um eheliche oder uneheliche Kinder handelt. 

 

Sollte ein Kind ihres verstorbenen Elternteils bereits verstorben sein, so ist es als ein Kind mitzuzählen, wenn noch ein oder mehrere Kinder oder Enkel von diesem Kind leben. 

 

Jetzt Kontakt aufnehmen
Jetzt anrufen: 0221 56096666 Email schreiben Kontaktformular