Wertermittlung beim Pflichtteil: So erfahren Sie den wahren Nachlasswert
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Ihr Recht ist unser Erfolg:
Wir übernehmen das finanzielle und das rechtliche Risiko und erhalten nur im Umfang unseres Erfolgs eine Provision.

Wie ermittle ich den wahren Wert des Nachlasses?
Unternehmen, Kunstgegenstände, Schmuck oder Immobilien im Nachlass werden von Erben oft stark unterbewertet. Als Pflichtteilsberechtigter müssen Sie sich nicht mit Schätzwerte-Tabellen zufriedengeben. Sie haben ein gesetzliches Recht auf Wertermittlung durch Unabhängige.
Unser Juristenteam fordert die nötigen Wertgutachten für Sie an.
Wer trägt die Kosten für das Wertgutachten?
Der Anspruch auf Wertermittlung ist gesetzlich geregelt. Die Kosten für den Sachverständigen müssen aus dem Nachlass bezahlt werden.
Das bedeutet: Der Betrag wird vom Bruttonachlass abgezogen. Sie beteiligen sich somit nur indirekt entsprechend Ihrer Pflichtteilsquote an den Kosten.
Welche Nachlassgegenstände können bewertet werden?
Ein Gutachten kann für verschiedene Vermögenswerte verlangt werden:
- Immobilien & Grundstücke (Verkehrswertgutachten durch zertifizierte Sachverständige)
- Unternehmensbeteiligungen & Firmen (Bewertung nach Ertragswertverfahren)
- Fahrzeuge, Kunst & Antiquitäten (Schätzung durch vereidigte Gutachter)
Wie wir die Wertermittlung durchsetzen
Wenn Erben gefällige oder veraltete Gutachten vorlegen, überprüfen wir diese und fordern im Fall der Fälle ein weiteres Gutachten an. Wir sichern ab, dass Sie nicht um Ihren berechtigten Pflichtteil gebracht werden.
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Sie sind sich unsicher ob Sie einen Pflichtteilsanspruch haben, oder in welcher Höhe dieser besteht? Sie sorgen sich vor einem langwierigen Streit mit den Erben und suchen nach einer fairen Lösung?
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Telefon: +49 (0) 221 560 966 66
Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema:
Was ist das Auskunftsrecht beim Pflichtteil?
Da der Enterbte meist keinen Einblick in die Finanzen des Erblassers hat, verpflichtet das Gesetz den Erben dazu, eine vollständige Aufstellung über allen Nachlassbesitz (Aktiva und Passiva) vorzulegen.
Werden Schulden des Erblassers vom Pflichtteil abgezogen?
Ja. Vom Bruttonachlass (Vermögen) werden alle Verbindlichkeiten und Nachlassverbindlichkeiten (z. B. Schulden, Beerdigungskosten) abgezogen. Der Pflichtteil wird nur aus dem verbleibenden Nettonachlass berechnet.
Wer zahlt die Kosten für mögliche Gutachten?
Die Kosten für Gutachten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Sie werden also aus dem Gesamtnachlass bezahlt und mindern dadurch rechnerisch den Nachlasswert (und somit auch den Pflichtteil anteilig).
Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass Vermögen verschwiegen wird?
Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht.
Zählen Beerdigungskosten als Abzugsposten?
Ja, die angemessenen Kosten für die Beerdigung, den Grabstein und die Erstbepflanzung sind Nachlassverbindlichkeiten und mindern den Pflichtteilsanspruch.
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"Doch daneben genießt auch die Familie einen starken rechtlichen Schutz - daher die strengen Regeln für den Pflichtteil naher Angehöriger. Das Onlineportal "Die Erbschützer" richtet sich passend dazu an Angehörige, die nach dem Willen der Erblasser leer ausgehen sollen."
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 18.03.2023
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